Familienfreundliches Drehen Pro Quote Film

Einzelperson

Du bist Filmschaffende:r und hast bereits (ein) Kind(er) bzw. pflegst eine:n Angehörige:n. Oder diese Themen stehen zur Zeit oder demnächst bei Dir an und Du willst wissen, wie das mit Deiner Karriere vereinbar ist?

Tipps für Eltern und Pflegende in der Filmbranche

Ratschläge eins, zwei, drei

Der erste Ratschlag ist informiere Dich! Über Anforderungen, Hilfsangebote, Rahmenbedingungen – kenne Deine Rechte! – und werde Dir auch klar über Deine Lage und Deine Bedürfnisse. Tausche Dich mit Kolleg:innen in ähnlicher Situation aus.

Als zweites: bau Dir Dein persönliches Netzwerk auf! Zu Deiner moralischen oder konkret logistischen Unterstützung (wer kann spontan oder geplant mal auf Dein Kind aufpassen, für Deine Eltern einkaufen oder sie besuchen?). Dein Netzwerk als Rückhalt, zum Austausch, Jammern, Planen, zur Bestätigung und um auf dem Laufenden bleiben. Vernetze Dich mit anderen Filmschaffende, die kleine oder schon größere Kinder haben oder die sich um Familienmitglieder kümmern, in Vollzeit oder neben der Erwerbsarbeit. Stelle ein informelles Betreuungsnetzwerk zusammen, oder organisiere wenn Deine finanziellen Möglichkeiten es erlauben – eventuell gemeinsam mit Anderen – bezahlte Lösungen außerhalb normaler Betreuungszeiten.

Es kann sinnvoll sein, einem Berufsverband, einer Interessenvereinigung, einem Netzwerk oder einer anderen Organisation der Branche beizutreten. Hilfreich kann sein, wenn diese auch Rechtsberatung anbieten.

Als drittes: entscheide selbst! Mach das, was Deinen Wünschen und Deiner Lebensplanung entspricht bzw. dem am nächsten kommt. Nicht das, was andere Dir vorgeben. Es ist genauso in Ordnung nach der Geburt eines Kindes als Mutter oder Vater zehn Jahre zu Hause zu bleiben wie ein Baby oder Kleinkind in Ganztagsbetreuung zu geben. Das gleiche gilt für den Umgang mit pflegebedürftigen Angehörigen jedweden Alters. Wenn Du Dir zutraust, für sie zu sorgen und beruflich womöglich auch länger kürzer zu treten, mach es. Wenn das Dir nicht möglich ist, seien Dir die Daumen gedrückt für eine optimale Fremdbetreuung.

Familienzeit ist keine Lücke im Lebenslauf sondern Erwerb und Training ganz besonderer Fähigkeiten wie Geduld, Ausdauer, Kreativität, Belastbarkeit, Verantwortung, Projektmanagement, Umgang mit fordernden Menschen, Konzentration trotz fortdauerndem Schlafmangel u.a.m. Es ist eine Zeit unschätzbarer Erlebnisse, Gefühle und Erfahrungen. Lass Dir nichts anderes einreden.

Tipp und Tool

Du lebst in einer Paarbeziehung? Eine gute Möglichkeit, Deine bzw. Eure Situation einzuschätzen, bevor es zurück geht an den Set, in die Filmbranche, ist ein Blick darauf wie Ihr Eure unbezahlte Sorgearbeit aufteilt. Die direkte (Kinder, Angehörige) die unterstützende (Haushalt, Einkaufen, Essen zubereiten, Reparaturen, Behördengänge, Ehrenamt) und die kognitive (Planung, Koordinierung und Management überwiegend alltäglicher Aufgaben). Ist es 50:50 oder eher 80:20? Das festzustellen geht beispielsweise über den Mental Load Test, den Ihr online oder auf Papier machen könnt. Mental Load (dt. psychische Belastung) bezeichnet ein großes Ungleichgewicht in der Verteilung der Verantwortung für die ,unsichtbaren‘ Aufgaben.
Wie wollt Ihr die Sorgearbeit aufteilen wenn Du zurück in die Filmarbeit gehst und ,vereinbaren‘ möchtest? Wird Dein Anteil dann gegenüber Deiner erwerbsarbeitsfreien Familienzeit verringert?

Eine Ergänzung zum persönlichen Netzwerk – und eine große Hilfe für Alleinerziehende oder Menschen in Paarbeziehungen, die den Großteil der Sorgearbeit tragen – ist das Dienste-Tandem. Das ist ein verbindliches und regelmäßiges Geben und Nehmen, Du und Dein/e Tandempartner:in helft Euch gegenseitig, Zum Beispiel kannst Du hier Dein Kind abgeben, wenn Du zu einem Bewerbungsgespräch, zur Krebsvorsorge oder einer Wohnungsbesichtigung willst (und die Kita geschlossen hat). Im umgekehrten Fall nimmst Du mal das Tandempartner:in-Kind. Wenn Dein Tandem kinderlos ist tauscht ihr z.B. Kinderbetreuung gegen etwas, das Du gut kannst. Der große Vorteil eines Tandems ist, dass Du keine Hemmungen haben musst, immer wieder um einen unbezahlten Gefallen zu bitten, weil Du Dich immer wieder revanchierst. Das geht auch aus der Ferne: Du hast eine/n Bekannte/n in der Stadt, wo Deine alten Eltern leben. Das Tandem ist vor Ort, geht regelmäßig vorbei, übernimmt mal einen Groß- oder Spezialeinkauf, hilft beim Einrichten des Handys oder beim Computerupdate. Du revanchierst Dich, indem Du z.B. einen Romanentwurf lektorierst (Du bist Autor:in), ein maßgeschneidertes Kleid nähst (Du bist Kostümbildner:in), oder ein About Me-Video für die berufliche Selbstdarstellung drehst (Du bist Regisseur:in, Caster:in oder DoP) usw. usf.
Das Dienste-Tandem ist besonders hilfreich in der vorbereitenden Zeit vor einer Rückkehr in den Beruf.

In Abwesenheit: Kontakt halten

Du hast Dich entschieden oder es hat sich so ergeben: die berufliche Pause. Es gibt verschiedene Möglichkeiten während einer Elternzeit oder Pflegephase den Kontakt zur Film- und Fernsehbranche zu halten, zum Beispiel:

  • Netzwerktreffen vor Ort. In den großen Filmstandorten Berlin / Potsdam, Hamburg, Köln und München aber auch – seltener – in kleineren Städten (Hannover, Frankfurt / Main, Leipzig) finden das ganze Jahr über Veranstaltungen statt, viele öffentlich. Ebenso veranstalten viele Filmverbände Treffen, auch für noch-nicht-Mitglieder.
  • Weiterbildungen. in Präsenz oder digital per Video. Zum einen bleibst Du auf dem Laufenden was mögliche Entwicklungen in Deinem Gewerk betrifft, zum anderen triffst Du Kolleg:innen und vielleicht potenzielle Arbeitgeber:innen.
  • Netzwerke. Organisationen wie z.B. die Deutsche Filmakademie, WIFT Germany, Filmschulen oder casting-network, verschicken regelmäßig Rundbriefe bzw. posten in den sozialen Medien. Du erhältst Input und Neuigkeiten aus der Branche und kannst darauf reagieren.
  • Digitale Branchenveranstaltungen. Das ist ein einseitiger Kontakt, aber als Quelle für Informationen wertvoll. Außerdem kannst Du später z.B. mit den Vortragenden oder Veranstalter:innen in Kontakt treten wenn Du willst. Ein weiterer Vorteil: meistens wird hinterher ein Videomitschnitt der Veranstaltung zur Verfügung gestellt, so dass Du nicht an eine bestimmte Zeit gebunden bist.
  • Podcasts aus der Branche hören.
  • Ein:e Mentor:in aus Deinem Gewerk bzw. Arbeitsbereich finden.
  • Filmpremieren und Filmfestivals. Sie haben allerdings einen gewissen Nachteil: Beim Netzwerken hinterher ist die Wahrscheinlichkeit der „Und was drehst Du / drehen Sie zur Zeit?“-Frage sehr groß.

In den Startlöchern: ein bisschen arbeiten

Du bist weiterhin in Familienzeit, möchtest aber soweit Deine Verpflichtungen es erlauben langsam in die Filmbranche zurückkehren. Ein bisschen arbeiten heißt leider in der Regel auch nur ein bisschen bis gar nichts verdienen. Oder Du möchtest aktiver beginnen, die nächsten Projekte und Zusammenarbeiten anzubahnen?

  • Mach eine Liste oder kleine Kartei mit Produzent:innen und Kolleg:innen, mit denen Du gut zusammengearbeitet hast. Finde interessante Produktionsfirmen, für die Du gerne arbeiten würdest und recherchiere, welche familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sie bieten. Informier Dich bei Kolleg:innen. Eine Hilfe können auch die Ergebnisse und Kriteriendes Fair Film Award sein.
  • Aktiviere Dein berufliches Netzwerk, lass alle wissen, dass Du zurück kommen willst. Je klarer Du weißt, was Du willst und was nicht, wie Du arbeiten willst und wie nicht, umso besser können andere Dir helfen, Dir Projekte oder Dich anderen zu empfehlen.
  • Versuche bei Kurzfilmen oder Hochschulproduktionen o.ä. mitarbeiten um „wieder rein zu kommen“. Diese Projekte haben auch den großen Vorteil kurzer DZR bzw. Produktionsdauer.
  • Hilf bei Film-/Fernseh-/Webproduktionen aus, tageweise, stundenweise. Vielleicht wird eine Zusatzmaske gebraucht, eine Tagesvertretung für die Tonassistenz, jemand im Büro oder im Setdesign? Das kann natürlich auch bedeuten, unter Deiner normalen Qualifikation und Bezahlung einzuspringen. Hat aber den Vorteil, dass Du für einzelne überlange Tage leichter eine Kinderbetreuung findest (siehe auch Dienste-Tandem).
  • Bist Du der offensive Typ? Frage Produktionsfirmen welche familienfreundlichen Drehbedingungen sie anbieten, und ob Du Dir wohl ein, zwei Tage ein Bild davon machen kannst.
  • Hör Dich nach einem kurzen, möglichst bezahlten Praktikum mit reduzierter Tagesarbeitszeit um.

Je nach Deinem Filmberuf gibt es weitere Möglichkeiten, vor allem wenn Du über eine gewisse Berufserfahrung verfügst und bereit bist auf Geld zu verzichten.

Wiedereinstieg in die Filmarbeit

Du willst (und wirst!) wieder richtig in Deinem Beruf arbeiten. Nur anders als vor der ausschließlichen Sorgearbeitsphase. Denn Du möchtest jetzt Deine Familie und Deinen Filmberuf miteinander vereinbaren.

  • Wiedereinstieg: Geteilte Jobs.
    Zwei Filmschaffende teilen sich eine Stelle. (siehe auch Geteilte Jobs).
    Idealerweise suchst Du Dir eine Kollegin / einen Kollegen, der genau wie Du in Teilzeit arbeiten möchte. Ihr bewerbt Euch gemeinsam, als Zweierteam. Vorher klärt Ihr so gründlich es geht Eure angestrebte Arbeitsweise. Wollt Ihr Euch tageweise abwechseln, wochenweise oder halbtags mit mittäglicher Übergabezeit? Wollt Ihr einmalig einen Job teilen, oder strebt Ihr eine längere Zusammenarbeit an? Wo wollt Ihr arbeiten, nur im 10 km Radius Eures Wohnorts? Was ist mit Auswärtsdrehs, gar mit Auslandsdrehs? Seid Ihr für alle Formate offen?
    Wenn Ihr diese Fragen geklärt habt – und Euch auch darüber ausgetauscht habt, wie Ihr normalerweise arbeitet – könnt Ihr anfangen Euch zu bewerben. Vorrangig womöglich bei den Produzent:innen aus Deiner Kartei, die familienfreundlichen Drehweisen gegenüber aufgeschlossen sind.
    Weitere Hilfestellungen bei Alles für die Filmfamilie.
  • Wiedereinstieg: Teilzeit.
    Du möchtest nicht in Vollzeit arbeiten. Da Du in der Startlöcherphase gründlich recherchiert hast, welche Produktionsfirmen bereits Teilzeitarbeit bzw. reduzierte Wochenarbeitszeiten angeboten oder dem in Einzelfällen zugestimmt haben, kannst Du Dich gezielt auf Produktionen mit ,günstigeren‘ Arbeitsbedingungen bewerben. Aber nicht nur dort. Werde Dir klar darüber, welche Teilzeit Du präferierst, z.B. weniger Drehtage pro Woche oder kürzere Drehtage? Wenn Du Dich bei einem konkreten Projekt (z.B. Kinofilm, Fernsehfilm, Vorabendserie) bewerben willst, denk auch an die Fahrtwege, die übliche Anzahl verschiedener Drehorte und Entfernungen. Logistisch günstigere Produktionen sind nicht selten mit niedrigen Gagen verbunden.
  • Wiedereinstieg: Gewerkensembles (siehe auch Arbeitszeitmodelle).
    Es gehört der Zufall des richtigen Moments dazu, dass Du von einer (idealerweise Teilzeit-)Stelle hörst, die eine Abteilung ergänzen soll, um Überstunden zu verhindern und Vertretungen effektiver zu gestalten. Und Dich in der Folge darauf bewerben kannst. Oder Mut, mit diesem Vorschlag initiativ an Produktionsfirmen heranzutreten. Aber man weiß ja nie.
  • Wiedereinstieg: Vertrag.
    Hier ist Deine Vorarbeit zu den Dir essenziellen Konditionen und Rahmenbedingungen gefragt, und vermutlich mehr als sonst auch eine Rechtsberatung. Sind alle für Dich und Deine Vereinbarkeitssituation relevanten Punkte berücksichtigt? Falls nicht, kannst Du noch Ergänzungen durchsetzen?

Zur Orientierung gut zu wissen

  • Kindergeld, Elternzeit oder Pflegesituation? Infotool Familie des BMFSFJ
  • Der Wiedereinstiegsrechner liefert Informationen zum beruflichen Wiedereinstieg nach einer familien- oder pflegebedingten Auszeit.
  • Wiedereinstiegsangebote in den Bundesländern: Information und Beratung für berufliche Wiedereinsteiger:innen (Perspektiven schaffen).
  • Entgelttransparenzgesetz Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.
  • Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende 2021 (u.a. die Regelungen zu Überstunden / Arbeitszeitregelung und Zustimmungspflicht)

Allgemeine Informationen für (werdende) Eltern

  • Mutterschutzrecht: hat zum Ziel, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten. Es soll nicht dazu kommen, dass Frauen durch Schwangerschaft und Stillzeit Nachteile im Berufsleben erleiden oder dass die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über ihre Erwerbstätigkeit verletzt wird. Damit werden die Chancen der Frauen verbessert und ihre Rechte gestärkt, dem Beruf während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen (siehe auch BMFSFJ).
  • Mutterschutzfristen: Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung beschäftigt werden. Nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen beziehungsweise zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten (siehe auch BMFSFJ).
  • Kündigungsschutz für Schwangere / junge Mütter: Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (siehe auch Familienportal).
  • Familienportal BMFSFJ Mutterschaftsleistungen.
  • Staatliche Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt (Familienportal), u.a. finanzielle Hilfen bei geringem Einkommen, Erstaustattung, Mütterkuren usw..
  • Elternzeit ist ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes, auf den Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch haben. Beide Eltern können Elternzeit ganz oder teilweise gemeinsam in Anspruch nehmen. Jeder Elternteil kann während der Elternzeit komplett aussteigen oder in Teilzeit mit durchschnittlich bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung gilt nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten. Bei kleineren Betrieben sind individuelle Absprachen nötig. Elternzeit ist auf eine Gesamtdauer von drei Jahren für ein Kind beschränkt und darf in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann auch in der Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden (siehe auch hamburg.de).
  • Elterngeld wird vom BMFSFJ gezahlt, Höchstsatz liegt bei 1.800 € / Monat. Es gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Beide Elternteile haben gemeinsam den Anspruch auf zwölf Monate. Elterngeld ist nicht an Elternzeit gekoppelt. Allerdings darf man nicht mehr als 30 bzw 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Partnerschaftsbonus bedeutet zwei zusätzliche Partnermonate (siehe auch Kobra Berlin und den Elterngeldrechner im Familienportal des BMFSFJ).
  • Elterngeld Plus gilt für den Fall, dass eine Mutter oder ein Vater während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeitet mit maximal 32 Wochenstunden. Beide Elternteile haben gemeinsam den Anspruch auf 24 Monatsbeiträge. Der Partnerschaftsbonus bedeutet vier zusätzliche Monate (siehe auch BMFSFJ).
  • Elterngeld für Selbstständige. Regelungen für 2024 (Gründerplattform), die Beantragung für Selbstständige ist wesentlich komplizierter (Elterngeld.net)., Anspruch, Berechnung und Tipps (Firmenhilfe.org). Höchstsatz liegt auch bei 1.800 €.
  • Stillzeiten im 1. Jahr: Ihr Arbeitgeber muss eine Mutter zum Stillen freistellen, wenn sie das mündlich oder schriftlich verlangt für mindestens 2 x 30 min. oder 1 x 60 min am Tag. Die freigestellte Zeit muss weder nachgearbeitet, noch auf die Ruhepausen angerechnet werden. Der Lohn darf wegen Stillzeiten nicht gekürzt werden (siehe auch Familienportal und lob-magazin.de).
  • Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung von Kindern ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Vom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. (siehe auch Familienportal BMFSFJ Kindergeld).
  • Der Kinderzuschlag (manchmal auch Kindergeldzuschlag genannt) ist ein Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen, das nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld oder vergleichbaren Leistungen beantragt werden. (siehe auch Bundesagentur für Arbeit).
  • Informationen zur Beantragung von Kindergeld und Kinderzuschlag geht beispielsweise in Berlin über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
  • Kinderkrankentage: Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben ab 2024 pro gesetzlich krankenversichertem Kind für 15 Arbeitstage einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, Alleinerziehende auf 30 Tage. Diese Tage können auch einzeln genommen werden (siehe auch Bundesgesundheitsministerium).
  • Kinderkrankengeld: Es wird für jedes versicherte Kind unter 12 Jahren gezahlt und beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das Kinderkrankengeld kann bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden (siehe auch Bundesgesundheitsministerium).
  • Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. (Allerdings wird das Kindergeld abgezogen). Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte (siehe auch Familienportal des BMFSFJ).
  • Kindergeld für alle Kinder – Keine Abzüge für Kinder Alleinerziehender. Petition an Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann.
  • Bürgergeld können Erwerbsfähige beantragen, die länger arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht (siehe auch Arbeitsagentur).
  • Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen, die nicht mehr arbeiten können oder müssen, zur Sicherung des Existenzminimums (siehe auch Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
  • Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen, ein Zuschuss zur Miete oder zu selbst genutztem Wohneigentum siehe auch Familienportal des BMFSFJ).
  • Familienportal BMFSFJ Mutterschutzlohn.
  • Familienportal BMFSFJ Staatliche Leistungen für getrennte Eltern.
  • Infotool Familie – Alle Leistungen für Familien im Überblick.
  • Frühe Hilfen, Beratung und Entlastung für Eltern von Kleinkindern mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung (Broschüre vom Kinderpflegenetzwerk).

Allgemeine Informationen für pflegende Angehörige:

Nicht alle hier vorgestellten Maßnahmen stehen sowohl für unbefristet Festangestellte als auch auf Produktionsdauer Beschäftigte oder Selbstständige zur Verfügung.

  • Pflegegeld: Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Es wird monatlich und zeitlich unbegrenzt ab fesgestelltem Pflegegrad 2 gezahlt. (Bundesgesundheitsministerium)
  • Pflegezeit ermöglicht, einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung sozial abgesichert zu pflegen. Eine vollständige Freistellung oder Arbeit in Teilzeit bis zu 6 Monaten sind möglich, allerdings ohne Lohnfortzahlung. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Pflegezeit besteht Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Die Pflegezeit muss 10 Werktage vor Beginn beantragt werden. (siehe auch Bundesgesundheitsministerium)
  • Begleitung in der letzten Lebensphase ist eine Sonderform der Pflegezeit, die bis zu drei Monaten dauern kann, allerdings von der Pflegezeit abgezogen wird. Diese (vollständige oder teilweise) Auszeit ermöglicht, einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten, zu Hause oder auch in einem Hospiz befindet. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Das „zinslose Darlehen“ kann für diese Zeit in Anspruch genommen werden. Musterantragsformular bei wege-zur-pflege.de.
  • Familienpflegezeit meint die teilweise Freistellung um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen und gleichzeitig noch mit mindestens 15 Stunden / Woche im Jahresdurchschnitt erwerbstätig zu sein. Die Pflegezeit muss 8 Wochen vor Beginn angekündigt werden. Familienpflegezeit ist maximal 24 Monate möglich, und nur wenn Pflegezeit nicht in Anspruch genommen wird. (siehe auch wege-zur-pflege.de).
  • Zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben während Pflegezeit oder Familienpflegezeit (Antragsformular bei Wege zur Pflege).
  • Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit geht nur im direkten Anschluss.
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann bei akuten Pflegesituationen, die eine Freistellung erforderlich machen, geltend gemacht werden an bis zu 10 Arbeitstagen in einem Jahr. Gemeint ist zum Beispiel der Fall, dass in einer akuten Pflegesituation, die noch mindestens 6 Monate andauern wird,eine bedarfsgerechte Pflege organisiert werden muss oder in der Zeit eine pflegerische Versorgung sicherzustellen ist. Der Arbeitgeber ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Während der ,kurzzeitigen Arbeitsverhinderung‘ besteht Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld. (siehe Bundesministerium für Gesundheit) über die Pflegekasse oder Pflegeversicherung der zu pflegenden Person. Oder bis zu 10 Arbeitstagen Lohnfortzahlung. (siehe auch Kobra Berlin).
  • BMFSFJ Wege zur Pflege „Die meisten pflegenden und berufstätigen Angehörigen brauchen vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf  schafft individuelle Rahmenbedingungen für unterschiedliche Pflegesituationen.“
  • Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger: Möglichkeit einer Freistellung, ohne dass die Pflege zu Hause stattfinden muss. siehe auch Pflege eines kranken Kindes oder bzw. Angehörigen bei ver.di b+b (Bildung und Beratung).
  • Kurzzeitpflege. Bei der Kurzzeitpflege werden die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu acht Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1612 Euro übernommen. (siehe auch pflege.de und Bundesministerium für Gesundheit).
  • Tages- und Nachtpflege. als Entlastung für pflegende Angehörige. In etwa mit Kita oder Hort vergleichbar. (siehe auch pflege.de).
  • Kombinationspflege. Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege oder Kombipflege genannt, meint die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Hier können pflegebedürftige Versicherte neben der ambulanten Pflege durch Angehörige zusätzlich einen Pflegedienst beauftragen. (siehe pflege.de).
  • Fernpflege. meint die Situation, in der eine zu pflegende Person in einer anderen Stadt lebt als bspw. die pflegende / verantwortliche Angehörige.
  • Pflegestützpunkte. Die Pflegestützpunkte geben Informationsblätter raus und beraten, auch zu den verschiedensten Leistungen der Pflegeversicherungen.
  • BMFSFJ: Broschüre – Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – Gesetzliche Regelungen seit dem 1. Januar 2015.
  • Infotool FamilieAlle Leistungen für Familien im Überblick zum Herausfinden, welche Familienleistungen oder -hilfen zutreffen können.
  • Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums bietet Hilfe und Beratung. Es ist bundesweit von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr erreichbar und per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de. Webseite Telefon: 030 – 2017 91 31
  • Die Fachstelle für pflegende Angehörige in Berlin ist eine koordinierende Stelle zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. Webseite
  • berlinweite Angebote werden gesammelt im RAGA Ratgeber für pflegende Angehörige.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch betriebliches Eingliederungsmanagement unter besonderer Berücksichtigung psychischer Beeinträchtigungen. Webseite.